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Mobilfunkstrahlung Erbgutschäden Studie

Mobilfunkstrahlung Erbgutschäden Studie

Letztes Update: 10. August 2024

Die ATHEM-3-Studie zeigt, dass selbst geringe Strahlungswerte von Mobilfunk-Basisstationen das Erbgut langfristig schädigen können. Diagnose:funk fordert eine drastische Reduktion der Grenzwerte und den Einsatz alternativer Übertragungstechniken wie Infrarot in Gebäuden.

Deutsche Studie zeigt eindrücklich: Strahlung von Mobilfunkmasten schädigt menschliches Erbgut!

Die neu erschienene ATHEM-3-Studie hat alarmierende Ergebnisse zur Langzeitwirkung von Mobilfunk-Basisstationen auf das menschliche Erbgut veröffentlicht. Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass selbst geringe Strahlungswerte von Mobilfunk-Basisstationen, die nur 1% des aktuellen Grenzwerts betragen, langfristig ausreichen, um unser Erbgut ernsthaft zu schädigen. Diese Erkenntnisse werfen ein neues Licht auf die gesundheitlichen Risiken der Mobilfunkstrahlung und fordern ein dringendes Umdenken in der Mobilfunkpolitik.

Die ATHEM-3-Studie im Detail

Die ATHEM-3-Studie untersuchte die Blutzellen von 24 Versuchspersonen aus einer ländlichen Region in Deutschland. Zwölf dieser Personen lebten mindestens fünf Jahre lang in der Nähe eines Mobilfunkmastes (75 bis 160 Meter entfernt) und waren somit stark bestrahlt. Die anderen zwölf Personen lebten weiter entfernt (490 bis 1.020 Meter) und waren schwach bestrahlt. Die Ergebnisse der Studie sind alarmierend: Chromosomen, die Träger unserer Erbinformation (DNA), waren in verschiedener Weise krankhaft verändert. Es traten vermehrt sogenannte Chromosomenaberrationen auf, die unter dem Mikroskop sichtbare erhebliche Veränderungen wie dizentrische Chromosomen, Fragmente und Chromatid-Lücken darstellen.

Ergebnisse der ATHEM-3-Studie

Die ATHEM-3-Studie fand heraus, dass die Schädigung der Zellmembran (Lipidperoxidation) und die oxidative DNA-Schädigung in der stark bestrahlten Gruppe höher waren. Auch die Einzelstrang-DNA-Schädigung war signifikant höher. Diese Ergebnisse sind brisant, da das Ausmaß der Erbgutschäden durch Mobilfunkstrahlung vergleichbar ist mit der Schädigung durch radioaktive Strahlung, die 76-fach stärker ist als der Grenzwert der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) für niedrigdosierte radioaktive Dauerbestrahlung der Bevölkerung erlaubt.

Mobilfunkstrahlung Erbgutschäden Studie: Ein alarmierendes Ergebnis

Prof. Dr. med. Wilhelm Mosgöller vom Zentrum für Krebsforschung an der MedUni Wien, einer der Studienautoren, betont die Bedeutung der Ergebnisse: „Bedeutsam ist, dass die Effekte, die wir nach jahrelanger Exposition feststellten, bei Expositionen um den Faktor 100 unter den aktuell erlaubten Werten entstanden. Es sieht danach aus, als würden Felder mit niedriger Intensität, ab ca. 1 mW/m², Effekte hervorrufen und diese sich sogar über die Zeit anhäufen.“

Forderungen von diagnose:funk

Die Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose:funk fordert aufgrund der Ergebnisse der ATHEM-3-Studie die zuständigen Bundesminister:innen Steffi Lemke (Verbraucherschutz), Volker Wissing (Digitales) und Karl Lauterbach (Gesundheit) eindringlich auf, die Mobilfunkpolitik und die Ausbaupläne gesundheitsverträglich zu gestalten. Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk, appelliert: „Lesen Sie diese Studie bitte persönlich durch und nehmen Sie sie zum Anlass, jetzt zu handeln! Die Strahlung, die von Mobilfunkmasten ausgeht, kann unser Erbgut über längere Zeit hin schädigen und uns krank machen, also z.B. Krebs auslösen. Daher müssen die zuständigen Ministerien dringend gemeinsam ihre Mobilfunkpolitik an die neuen Erkenntnisse der Wissenschaft anpassen!“

Notwendige Maßnahmen zur Reduktion der Mobilfunkstrahlung

Als erste Maßnahme fordert diagnose:funk einen neuen Grenzwert in Höhe von 100 µW/m². Dieser Wert muss im Sinne des Vorsorgeprinzips an allen Stellen gelten, an denen sich Menschen und Tiere längere Zeit aufhalten, um sie vor den erbgutschädigenden Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung zu schützen. Langfristig schlägt diagnose:funk die Anwendung alternativer Übertragungstechniken für die mobile Kommunikation vor. In Gebäuden könnte die optische Übertragung per Infrarot genutzt werden, wie sie bereits bei TV-Fernbedienungen zum Einsatz kommt. Diese Technik ist nicht gesundheitsschädlich und bereits serienreif.

Alternative Übertragungstechniken

Für den Außenbereich bietet sich die Installation von Kleinzellennetzen an. Diese bestehen aus vielen sehr gering strahlenden statt wenigen stark strahlenden Antennen. So kann ein vermutlich gesundheitsverträglicher Strahlungswert erreicht werden. Jörn Gutbier betont: „Sobald ein Angebot für optische Übertragung bereitsteht, wird die Industrie mit Geräten auf den Markt kommen, die dieses Angebot nutzen können, zumal, wenn dies politisch und öffentlichkeitswirksam unterstützt wird – ähnlich wie bei der technischen Seite der Bekämpfung der Klimakrise. Der Wandel zu gesunder mobiler Kommunikation kann jetzt von der Bundespolitik eingeleitet werden, denn die wissenschaftlichen Erkenntnisse legen dies nahe, und die technische Entwicklung ist serienreif.“

Fazit

Die ATHEM-3-Studie zeigt eindrücklich, dass Mobilfunkstrahlung das menschliche Erbgut schädigen kann. Diese Erkenntnisse sollten nicht ignoriert werden. Es ist an der Zeit, dass die Politik auf die Wissenschaft hört und Maßnahmen ergreift, um die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Risiken der Mobilfunkstrahlung zu schützen. Diagnose:funk fordert daher eine massive Reduktion des Grenzwerts für Mobilfunkstrahlung und die Förderung alternativer Übertragungstechniken. Nur so kann eine gesundheitsverträgliche Mobilfunkkommunikation gewährleistet werden.

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